Pflegehilfsmittel: Was die Pflegekasse bezahlt und wie Sie sie beantragen

Das Wichtigste in Kürze: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, bekommt von der Pflegekasse bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Duschstuhl oder ein Hausnotruf werden zusätzlich übernommen oder leihweise gestellt. Eine ärztliche Verordnung ist meist nicht nötig – ein Antrag bei der Pflegekasse genügt.

Ob Sie selbst Unterstützung im Alltag brauchen oder einen Angehörigen pflegen: Viele Hilfsmittel, die das Leben zu Hause leichter machen, bezahlt die Pflegekasse. Trotzdem wird dieses Geld oft nicht abgerufen – einfach, weil niemand davon weiß. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wer Anspruch hat und wie Sie sie beantragen.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder Ihnen ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Geregelt ist das in § 40 Sozialgesetzbuch XI. Man unterscheidet zwei Gruppen:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Produkte, die nur einmal benutzt werden, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.
  • Technische Pflegehilfsmittel: Geräte, die länger genutzt werden, zum Beispiel ein Pflegebett, ein Duschstuhl oder ein Hausnotrufgerät.

Wichtig: Pflegehilfsmittel sind nicht dasselbe wie Hilfsmittel der Krankenkasse (etwa ein Rollator wegen einer Erkrankung, Hörgeräte oder Einlagen). Für diese ist die Krankenkasse zuständig, und sie brauchen in der Regel ein Rezept. In der Praxis prüft die Pflegekasse Ihren Antrag aber auch daraufhin und leitet ihn bei Bedarf weiter.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Anspruch haben alle Menschen mit einem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden – egal ob von Angehörigen, Nachbarn oder einem Pflegedienst. Auch in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen besteht der Anspruch. Wer dauerhaft im Pflegeheim lebt, erhält die Hilfsmittel dagegen über das Heim.

Das Gute: Die Pflegehilfsmittel werden zusätzlich gezahlt. Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag kürzt das nicht.

Noch keinen Pflegegrad? Dann lohnt sich ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der Pflegekasse. Schon Pflegegrad 1 öffnet den Zugang zu Pflegehilfsmitteln und weiteren Leistungen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € jeden Monat

Für Verbrauchsprodukte zahlt die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat (Stand 2026). Früher waren es 40 € – deshalb liest man im Internet oft noch die alte Zahl. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Mundschutz bzw. medizinische Masken
  • Schutzschürzen
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel

Nicht dazu gehören zum Beispiel Inkontinenzwindeln oder Einlagen – diese bezahlt die Krankenkasse mit Rezept.

Kann man sich die 42 € auszahlen lassen?

Nein. Der Betrag ist eine Sachleistung und wird nicht bar ausgezahlt. Nicht genutztes Geld verfällt am Monatsende und kann nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Am einfachsten ist es deshalb, die Produkte regelmäßig liefern zu lassen.

So kommen Sie an die Verbrauchsprodukte

  • Pflegebox-Anbieter: Viele Anbieter stellen monatlich eine Box mit den Produkten zusammen und schicken sie kostenlos nach Hause. Den Antrag bei der Pflegekasse übernehmen sie meist für Sie. Achten Sie darauf, dass der Anbieter einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse hat.
  • Apotheke oder Sanitätshaus: Viele rechnen ebenfalls direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Selbst kaufen und einreichen: Manche Pflegekassen erstatten Kassenbons nachträglich. Fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach, ob und wie das möglich ist.

Technische Pflegehilfsmittel: Was die Kasse übernimmt

Technische Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis in Produktgruppen eingeteilt. Größere Geräte werden meist leihweise zur Verfügung gestellt – dann fällt keine Zuzahlung an.

ProduktgruppeWofür?Beispiele
50 – Erleichterung der PflegePflege im Bett und TransferPflegebett, Pflegerollstuhl, Bettzubehör
51 – Körperpflege und HygieneWaschen, Duschen, ToiletteDuschstuhl, Bettpfanne, Urinflasche, Kopfwaschsystem
52 – Selbstständige LebensführungSicherheit und Mobilität zu HauseHausnotrufsystem
53 – Linderung von BeschwerdenLagerungLagerungsrollen und -kissen
54 – Zum VerbrauchHygiene und InfektionsschutzEinmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion

Zuzahlung

Erwachsene zahlen für technische Pflegehilfsmittel, die gekauft werden, 10 % der Kosten, höchstens 25 € pro Hilfsmittel. Bei Leihgeräten entfällt die Zuzahlung. Wer seine jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen.

Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt

  1. Bedarf klären: Überlegen Sie, wo es im Alltag hakt – beim Duschen, Aufstehen, nachts auf dem Weg zur Toilette? Ein Pflegedienst, das Sanitätshaus oder die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse helfen dabei.
  2. Antrag stellen: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht – schriftlich, telefonisch oder über das Online-Portal Ihrer Kasse. Viele Kassen haben dafür ein eigenes Formular. Ein Rezept ist für die meisten Pflegehilfsmittel nicht nötig.
  3. Entscheidung abwarten: Die Pflegekasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden, mit einem Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Meldet sie sich ohne Begründung nicht rechtzeitig, gilt der Antrag als genehmigt.
  4. Hilfsmittel erhalten: Nach der Genehmigung bekommen Sie das Hilfsmittel von einem Vertragspartner der Kasse, etwa einem Sanitätshaus. Dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Tipp: Bei der Pflegebegutachtung empfiehlt der Gutachter oft schon Hilfsmittel. Diese Empfehlung gilt mit Ihrer Zustimmung bereits als Antrag. Fragen Sie beim Termin also ruhig aktiv nach.

Antrag abgelehnt – was nun?

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Ein kurzes Schreiben genügt. Begründen Sie, warum das Hilfsmittel im Alltag nötig ist – eine Stellungnahme des Hausarztes oder des Pflegedienstes hilft dabei.

Weitere Zuschüsse, die Sie kennen sollten

  • Wohnumfeldverbesserung: Für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen Treppenlift zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
  • Entlastungsbetrag: Bis zu 131 € im Monat für Unterstützung im Alltag, zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe.
  • Hilfsmittel der Krankenkasse: Rollator, Toilettensitzerhöhung oder Gehstock gibt es mit ärztlichem Rezept oft über die Krankenkasse.

Häufige Fragen

Gibt es Pflegehilfsmittel auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel – auch auf die 42 € für Verbrauchsprodukte – besteht ab Pflegegrad 1.

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?

Für die meisten Pflegehilfsmittel nicht. Bei größeren Geräten wie einem Pflegebett verlangen die Kassen aber oft eine ärztliche Verordnung und einen Kostenvoranschlag.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja. Bei Pflegeboxen ist ein Wechsel in der Regel zum Monatsende möglich. Der neue Anbieter kümmert sich meist um die Formalitäten.

Werden Pflegehilfsmittel mit dem Pflegegeld verrechnet?

Nein. Pflegehilfsmittel sind eine eigene Leistung und mindern weder das Pflegegeld noch andere Leistungen der Pflegeversicherung.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine persönliche Beratung. Die genauen Bedingungen können sich je nach Pflegekasse unterscheiden. Die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse hilft Ihnen weiter. Stand der Beträge: 2026, Quelle: Bundesgesundheitsministerium.

Über den Autor: Mark Blöhm betreibt Alltagshilfen für Senioren. Sein Vater war viele Jahre Kranken- und Altenpfleger und hat ihm vermittelt, wie sehr kleine Hilfen im Alltag die Selbstständigkeit im Alter erhalten. Mark recherchiert und vergleicht Alltagshilfen anhand von Herstellerangaben, Nutzererfahrungen und offiziellen Quellen.

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